Geschäftsbedingungen der AGL GmbH
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich
– auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – für alle – auch
zukünftigen – Lieferungen, es sei denn, dass abweichende Bedingungen
schriftlich vereinbart worden sind.
Alle Angebote sind unverbindlich. Mündliche
und telefonische Erklärungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie schriftlich
bestätigt worden sind. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben usw. sind nur
annähernd maßgebend. Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind
zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse berechtigen uns, die
Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadensersatzansprüche
des Käufers sind ausgeschlossen.
Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge
einschließlich Verzugszinsen und bei Überschreitung des festgelegten
Kreditlimits sind wir zur weiteren Lieferung aus etwaigen laufenden Verträgen
nicht verpflichtet. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt
uns vorbehalten. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Preise schließen eine
handelsübliche und für den normalen Versand geeignete Verpackung ein.
Eine
Versicherung gegen Transportschäden und Transportverluste durch uns erfolgt nur
bei frachtfreier sowie fracht- und rollgeldfreier Lieferung. Hierbei hat der
Käufer die Bedingungen des Versicherers zu beachten. Von uns gelieferte Ware
wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muss
sich in einem einwandfreien Zustand befinden und uns frei von allen Transport-
und Transportversicherungskosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich
10 % für die Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Bei von uns
zu vertretenden Rücknahmen tragen wir die Transportkosten und das
Transportrisiko nur dann, wenn der Käufer uns mit der Abholung beauftragt und
für eine ordnungsgemäße Verladung Sorge trägt.
Der Käufer trägt alle
Zollgebühren und Abgaben, die bei der Ausfuhr erhoben werden. Wir verpflichten
uns, dem Käufer bei der Beschaffung von Dokumenten behilflich zu sein, die im
Lieferaufwand ausgestellt werden und die der Käufer benötigt. Der
Rechnungsbetrag ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug
fällig. Eine Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung seitens des
Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Zahlungen an
unsere Mitarbeiter sind nur dann wirksam, wenn diese eine Vollmacht zur
Entgegennahme nachgewiesen haben. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der
Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind
vorbehaltlich der Geltendmachung weitere Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von
mindestens 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten.
Ist der
Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten oder haben sich seine
Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtert, so werden seine sämtlichen
Verbindlichkeiten sofort fällig; dies gilt auch für den Saldo jedes für den
Kunden geführten Kontokorrents. Bei Objektausstattung bitten wir um 1/3 der
Auftragssumme als Anzahlung bei Auftragserteilung, 1/3 bei Warenbereitstellung
und 1/3 bei Lieferung. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Erfüllung
sämtlicher Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug oder
wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist der Käufer
verpflichtet, die Ware auf unser Verlangen an uns herauszugeben. Der Käufer ist
berechtigt, die uns gehörende Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßer
Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherung zu
übereignen.
Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter
Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand von seinem Abnehmer
nicht sofort bezahlt wird. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt bei Zahlungsverzug
oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. Der
Käufer tritt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine
Abnehmer im Voraus an uns ab. Der Käufer muss uns gehörende Ware gegen alle
Lagerrisiken versichern und uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangen
nachweisen. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte
hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Wir verpflichten uns, Sicherheiten
insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigen. Wir leisten Gewähr für diejenigen
Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung
unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für
Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung
des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den
Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können
wir keine Gewährleistung übernehmen. Zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen,
Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und
Produktion bleiben ausdrücklich vorbehalten. Erkennbare Mängel sind spätestens
innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich unter genauer Bezeichnung der
Beanstandung zu rügen. Zur Fristwahrung bei der Mängelrüge genügt die
rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Zeigt sich später ein Mangel, so muss
unverzüglich nach der Entdeckung gerügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist
die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Es ist uns Gelegenheit zu geben,
die beanstandete Ware zu besichtigen. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns
das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware
unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener
Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche, die durch einen Maschinenausfall oder eine
Fehlfunktion ausgelöst wurden. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw.
Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht befreit.
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten
Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität.
Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Dortmund/Witten
Scharf KG, Phoenixseestr. 4, 44263 Dortmund, zusammen, von der wir die dazu
benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihnen Namen und Ihre
Kontaktdaten an die Creditreform.